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Sitzungstermine der Notenbanken 2011

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Geld- und Fiskalpolitik

Die Geldpolitik und die Fiskalpolitik sind Teil der staatlichen Stabilisierungspolitik. In den heutigenVolkswirtschaften wird der Wirtschaftsablauf in nicht unerheblichem Ausmaß durch den Staat gesteuert. Die Steuerung des Wirtschaftsablaufs durch den Staat heißtt Wirschaftspolitik. Ein wesentlicher Bereich der Wirtschaftspolitik ist die Konjunktur- bzw. auch Stabilisierungspolitik. Durch die Konjunkturpolitik versucht der Staat, Gesamtwirtschaftliche Größen wie z.B. Realeinkommen, Beschäftigung, Preisniveau u.ä. mehr auf bestimmten Niveaus zu stabilisieren. Ein wesentlicher Teil der Konjunkturpolitik sind die Fiskal und die Geldpolitik. Geldpolitik ist staatliche Steuerung des Wirtschaftsablaufs durch den Einsatz des Geldpolitischen Instrumentariums der Zentralbanken, wie beispielsweise der Leitzinsen. Fiskalpolitik ist staatliche Steuerung des Wirtschaftsablaufs durch den Vollzug öffentlicher Haushalte. Die Geld- und Fiskalpolitik können eingesetzt werden zur Beeinflussung der Höhe des gesamtwirtschaftlichen Realeinkommens. Eine expansive Geldpolitik besteht darin, daß die Zentralbank durch Einsatz geldpolitischer Instrumente die Geldmenge ausdehnt (bspw. durch Senkung des Leitzinses). So kann die Zentralbank z.B. durch Ankauf von Devisen von Inländern die Geldmenge erhöhen. Eine  expansive Geldpolitik hat deutliche Zinssenkungen ( Leitzins ) zur Folge mit einer entsprechend expansiven Wirkung auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Seit dem 1. Januar 1999 ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet – dem zweitgrößten Wirtschaftsraum der Welt nach den Vereinigten Staaten – verantwortlich. Das Euro-Währungsgebiet entstand, als im Januar 1999 die Zuständigkeit für die Geldpolitik von den nationalen Zentralbanken von elf EU-Mitglieds- staaten auf die EZB übertragen wurde. Im Jahr 2001 kam Griechenland hinzu, Slowenien schloss sich dem Eurogebiet 2007 an. Zypern und Malta folgten 2008, die Slowakei trat dem Euroraum 2009 bei, und Estland ist seit 2011 Mitglied des Euro-Währungsgebiets. Die Schaffung des Eurogebiets und die Errichtung einer neuen supranationalen Institution, der EZB, waren Meilensteine im langen und komplexen Prozess der europäischen Integration. Um dem Euro-Währungsgebiet beitreten zu dürfen, mussten die 17 Länder die Konvergenzkriterien erfüllen; auch die anderen EU-Mitgliedstaaten müssen diese Kriterien vor der Einführung des Euro erfüllen. Die Konvergenzkriterien legen die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion fest. Rechtliche Grundlagen für die gemeinsame Geldpolitik sind der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Gemäß der Satzung wurden sowohl die EZB als auch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) am 1. Juni 1998 geschaffen. Die EZB ist das Herzstück des Eurosystems und des ESZB. Die EZB und die nationalen Zentralbanken nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben gemeinsam wahr. Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit im Sinne des Völkerrechts. Europäisches System der Zentralbanken Das ESZB umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten unabhängig davon, ob sie den Euro eingeführt haben oder nicht. Eurosystem Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Länder, die den Euro eingeführt haben. Solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, werden das Eurosystem und das ESZB nebeneinander bestehen. Euro-Währungsgebiet Dem Euro-Währungsgebiet gehören die EU-Länder an, die den Euro eingeführt haben.

www.Leitzinsen.org bietet eine grafische Übersicht der historischen Leitzinssätze diverser Länder. Eine Linksammlung zu den wichtigsten Notenbanken der Welt eine Leitzinsübersicht  und einen Wirtschaftskalender.  Sowie eine Übersicht der anstehenden regulären Sitzungstermine der Europäischen Zentralbank und Grafiken zur Inflationsrate und dem Realzinsniveau in Deutschland. Die Grafiken dürfen (unverändert) für Präsentationszwecke genutzt werden.

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Miniflaggen Bilderquelle: Die Bildburg