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Geld- und Fiskalpolitik
Die Geldpolitik und die Fiskalpolitik sind Teil der staatlichen
Stabilisierungspolitik. In den heutigenVolkswirtschaften wird der
Wirtschaftsablauf in nicht unerheblichem Ausmaß durch den Staat
gesteuert. Die Steuerung des Wirtschaftsablaufs durch den Staat
heißtt Wirschaftspolitik. Ein wesentlicher Bereich der
Wirtschaftspolitik ist die Konjunktur- bzw. auch
Stabilisierungspolitik. Durch die Konjunkturpolitik versucht der Staat,
Gesamtwirtschaftliche Größen wie z.B. Realeinkommen,
Beschäftigung, Preisniveau u.ä. mehr auf bestimmten Niveaus
zu stabilisieren. Ein wesentlicher Teil der Konjunkturpolitik sind die
Fiskal und die Geldpolitik. Geldpolitik ist staatliche Steuerung des
Wirtschaftsablaufs durch den Einsatz des Geldpolitischen
Instrumentariums der Zentralbanken, wie beispielsweise der Leitzinsen.
Fiskalpolitik ist staatliche Steuerung des Wirtschaftsablaufs durch den
Vollzug öffentlicher Haushalte. Die Geld- und Fiskalpolitik
können eingesetzt werden zur Beeinflussung der Höhe des
gesamtwirtschaftlichen Realeinkommens. Eine expansive Geldpolitik
besteht darin, daß die Zentralbank durch Einsatz geldpolitischer
Instrumente die Geldmenge ausdehnt (bspw. durch Senkung des
Leitzinses). So kann die Zentralbank z.B. durch Ankauf von Devisen von
Inländern die Geldmenge erhöhen. Eine expansive
Geldpolitik hat deutliche Zinssenkungen ( Leitzins ) zur Folge mit
einer entsprechend expansiven Wirkung auf die gesamtwirtschaftliche
Nachfrage.
Seit dem 1. Januar 1999 ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die
Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet – dem zweitgrößten
Wirtschaftsraum der Welt nach den Vereinigten Staaten – verantwortlich.
Das Euro-Währungsgebiet entstand, als im Januar 1999 die Zuständigkeit
für die Geldpolitik von den nationalen Zentralbanken von elf EU-Mitglieds-
staaten auf die EZB übertragen wurde.
Im Jahr 2001 kam Griechenland hinzu, Slowenien schloss sich dem Eurogebiet
2007 an. Zypern und Malta folgten 2008, die Slowakei trat dem Euroraum 2009
bei, und Estland ist seit 2011 Mitglied des Euro-Währungsgebiets. Die Schaffung
des Eurogebiets und die Errichtung einer neuen supranationalen Institution,
der EZB, waren Meilensteine im langen und komplexen Prozess der europäischen
Integration.
Um dem Euro-Währungsgebiet beitreten zu dürfen, mussten die 17 Länder die
Konvergenzkriterien erfüllen; auch die anderen EU-Mitgliedstaaten müssen diese
Kriterien vor der Einführung des Euro erfüllen. Die Konvergenzkriterien legen
die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche
Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion fest.
Rechtliche Grundlagen für die gemeinsame Geldpolitik sind der Vertrag zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems
der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Gemäß der Satzung wurden
sowohl die EZB als auch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) am
1. Juni 1998 geschaffen. Die EZB ist das Herzstück des Eurosystems und des ESZB.
Die EZB und die nationalen Zentralbanken nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben
gemeinsam wahr. Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit im Sinne des Völkerrechts.
Europäisches System der Zentralbanken
Das ESZB umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten
unabhängig davon, ob sie den Euro eingeführt haben oder nicht.
Eurosystem
Das Eurosystem besteht aus der EZB und den nationalen Zentralbanken der Länder,
die den Euro eingeführt haben. Solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die nicht
dem Euro-Währungsgebiet angehören, werden das Eurosystem und das ESZB nebeneinander
bestehen.
Euro-Währungsgebiet
Dem Euro-Währungsgebiet gehören die EU-Länder an, die den Euro eingeführt haben.
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